Sind Sie bereit für Sub-23nm?
3095 Messsystem für Motorenabgase
Die Europäische Union und andere Länder wie China und Indien haben Vorschriften (z.B. Euro 6/VI, China 6) für die Messung von festen Partikeln größer als 23 nm. Studien haben gezeigt, dass einige neuere Motortechnologien, wie z.B. Benzin-Direktzündungsmotoren (Gasoline Direct Ignition, kurz GDI) und komprimierte Erdgasmotoren, Feststoffpartikel im Bereich von 10 bis 23 nm emittieren. In der nächsten Phase der Partikelanzahlvorschriften (post-Euro 6/VI) wird der Grenzwert für die Partikelgröße von 23 nm auf 10 nm gesenkt.
Egal, ob Sie einen neuen Motor entwickeln, einen bestehenden Motor zur Optimierung der Emissionen abstimmen oder die Leistung eines Diesel- oder Benzinpartikelfilters bewerten wollen, das neue Messsystem für Motorenabgase ist das ideale Werkzeug für die genaue Messung der Größenverteilung und der Partikelanzahlkonzentration von Feststoffpartikeln, die von jedem Motortyp ausgehen.
Anwendung |
Herausforderungen bei der Anwendung | |
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Bereiten Sie sich auf die bevorstehenden Sub-23nm-PN-Vorschriften vor |
Nach Euro 6/VI Partikelanzahl-Vorschriften wird die erlaubte Partikelgröße auf 10 nm reduziert, so dass die Motoren auf die Gesamtzahl der Feststoffpartikel für Partikel größer als 10 nm getestet werden müssen. | |
Erhöhte Partikelemissionen bei Kaltstart |
Die Prüfung der Fahremissionen (Real Driving Emission, RDE) wird eine Kaltstartuntersuchung in das Prüfverfahren einschließen. Dies erfordert eine Optimierung der Nachbehandlungssysteme und eine neue Motorkalibrierung. | |
Leistung der DPF/GPF-Geräte |
DPF/GPF-Filter haben eine variable Leistung in Abhängigkeit von der Beladung und können während der Regeneration hohe Partikelemissionen aufweisen. | |
Partikelemissionen beim Bremsen |
Wenn die Motoren sauberer werden, werden die Partikelemissionen aus anderen Quellen, wie Bremsen und Reifen, einen größeren Anteil an den gesamten Fahrzeugemissionen haben. | |
Emissionen von Flugzeugturbinen |
Neue internationale Vorschriften (CAEP/11) für die Partikelemissionen von Flugzeugtriebwerken beinhalten Grenzwerte für die Anzahl von Feststoffpartikeln größer als 10 nm. | |
Emissionen von Baumaschinen |
Die Vorschriften der Stufe V für Baumaschinen (Diesel- und Ottomotoren) regeln die Grenzwerte für die Feststoffpartikelzahl für verschiedene Motorkategorien. |