Die neue EU-Richtlinie über die Luftqualität betrifft alle Umweltbehörden
Die Europäische Union (EU) hat mit der Verabschiedung der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie durch den EU-Rat am 14. Oktober 2024 einen entscheidenden Schritt zur Verbesserung der Luftqualität getan. Die überarbeitete Richtlinie räumt der Gesundheit der EU-Bürgerinnen und -Bürger Vorrang ein, indem sie strengere Luftqualitätsnormen für Schadstoffe festlegt. Ziel ist es, diese Normen bis zum Jahr 2030 zu erfüllen und sich dabei stärker an den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu orientieren. Die nächsten Schritte umfassen die Veröffentlichung der Richtlinie im Amtsblatt der EU, wonach sie 20 Tage später in Kraft tritt. Die Mitgliedsstaaten haben dann zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
Ein wichtiger Aspekt der Richtlinie ist die obligatorische Einbeziehung von Messungen ultrafeiner Partikel (UFP), die nun in allen EU-Mitgliedstaaten als Teil ihrer lokalen Überwachungsstrategien vorgeschrieben sind.
Die entscheidenden Änderungen in der neuen EU-Richtlinie zur Luftqualität
Mit der neuen Richtlinie wird der Anwendungsbereich der Luftqualitätsüberwachung erheblich erweitert und umfasst nun auch Messungen der Partikelanzahl (PN) und der Partikelgrößenverteilung (PSD). Zum ersten Mal sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, diese fortschrittlichen Partikelmessgrößen in ihre lokalen Luftqualitätsüberwachungsnetze aufzunehmen, zusätzlich zu den bisher vorgeschriebenen Messungen wie PM10 und PM2,5. Diese Änderung trägt der wachsenden Besorgnis über die gesundheitlichen Auswirkungen von UFP Rechnung, die mit Atemwegs-, Herz-Kreislauf- und neurologischen Erkrankungen in Verbindung gebracht werden.
Zu den wichtigsten Punkten der Richtlinie gehören:
- Einbeziehung von Messungen der Partikelzahl (PN)
Nach der neuen Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten zusätzlich zu den massenbasierten Messgrößen wie PM10 und PM2,5 auch die Partikelanzahlkonzentrationen in der Luft überwachen. PN-Konzentrationen ermöglichen eine detailliertere Bewertung des Vorhandenseins von UFP, da sie tief in die Atemwege einzudringen können und daher besonders schädlich sind. - Vorgeschriebene Überwachung der Partikelgrößenverteilung (PSD)Die PSD-Überwachung liefert wichtige Daten über den Bereich und die Verteilung der Partikelgrößen in der Atmosphäre. Die Richtlinie betont die Notwendigkeit, die PSD zu messen, um sicherzustellen, dass die Luftqualitätsüberwachungsnetze detaillierte Informationen über die Zusammensetzung und das Verhalten von Feinstaub, einschließlich der kleinsten und schädlichsten Partikel, erfassen.
- Angleichung an europäische Normen: EN 16976 und CEN/TS 17434
Die aktualisierte Richtlinie schreibt vor, dass PN- und PSD-Messungen in Übereinstimmung mit den kürzlich überarbeiteten europäischen Normen durchgeführt werden müssen:- EN 16976 (veröffentlicht im September 2024) beschreibt die Methoden zur Messung der Partikelanzahlkonzentrationen in der Luft. Diese Norm enthält Leitlinien für Probenahmeverfahren, Datenverarbeitung und Partikelaufbereitung, um genaue und einheitliche Messungen in ganz Europa zu gewährleisten.
- CEN/TS 17434 legt technische Spezifikationen für die Messung der Partikelgrößenverteilung in der Luft fest. Diese technische Spezifikation stellt sicher, dass alle Mitgliedsstaaten harmonisierte Messverfahren anwenden, die eine einheitliche Datenerfassung und länderübergreifende Vergleiche ermöglichen. Diese technische Spezifikation wird derzeit überarbeitet und soll bis 2025 in eine vollständige Norm umgesetzt werden.
Technologischer Fortschritt bei der Überwachung der Luftqualität
Die Verabschiedung dieser Richtlinie erfordert moderne Messgeräte, die in der Lage sind, PN-Konzentrationen und PSD genau zu messen. Kondensationspartikelzähler (CPC), wie das TSI-Modell 3750-CEN10, sind zu den am häufigsten verwendeten Instrumenten zur kontinuierlichen Messung der Partikelanzahlkonzentrationen in der Umgebungsluft geworden. Sie sind hochempfindlich und in der Lage, Partikel bis zu einer Größe von 10 Nanometern zu erkennen, was sie ideal für die Überwachung von UFP macht. CPCs können als eigenständige Geräte verwendet oder in komplexere Systeme wie Scanning Mobility Particle Sizers (SMPS™) integriert werden, die die Partikelgrößenverteilung durch Klassifizierung der Partikel auf der Grundlage ihrer elektrischen Mobilität messen. SMPS™-Systeme liefern detaillierte PSD-Daten zusammen mit integrierten Gesamtpartikelanzahlkonzentrationen, was sie für das Verständnis der Zusammensetzung von Umgebungsaerosolen von unschätzbarem Wert macht.
Integration neuer Technologien in Überwachungsnetze
Die Richtlinie regt die Mitgliedstaaten dazu an, diese fortschrittlichen Technologien wie CPCs und SMPS™ in ihre bestehenden Luftqualitätsüberwachungsnetze zu integrieren. Durch den Einsatz dieser Instrumente können die Länder nicht nur die neuen Anforderungen erfüllen, sondern auch ihr Verständnis der Luftverschmutzung, insbesondere des Vorhandenseins und der Auswirkungen von UFP, erheblich verbessern.
Der Blick in die Zukunft: Ein Meilenstein für die Luftqualität und die öffentliche Gesundheit
Die neue EU-Richtlinie über die Luftqualität ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Umwelt. Indem die Richtlinie die Einbeziehung von PN- und PSD-Messungen vorschreibt, stellt sie sicher, dass die Überwachung der Luftqualität umfassender wird und in der Lage ist, die durch ultrafeine Partikel verursachten Herausforderungen zu bewältigen. Diese Änderungen werden den politischen Entscheidungsträgern bessere Daten an die Hand geben, um Entscheidungen zu treffen, Vorschriften zu verbessern und letztendlich die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung in ganz Europa zu verringern.
TSI ist darauf vorbereitet, Umweltbehörden bei der Implementierung von PN- und PSD-Messungen in bestehende Überwachungsnetzwerke zu unterstützen. Unsere Experten begleiten Sie von der Auswahl der richtigen Messgeräte bis zur endgültigen Installation und Datenintegration. Erfahren Sie mehr über unsere Lösungen und kontaktieren Sie uns noch heute.
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